Ich biete Psychotherapie an, sowohl im Einzel- als auch im Gruppensetting, für Erwachsene und Jugendliche (ab 16 Jahren) mit z.B.:
(Komplexen) Posttraumatischen Belastungsstörungen
Dissoziativen Störungen (auch Dissoziativen Identitätsstörungen)
Persönlichkeitsstörungen (DBT-Zertifizierung für Patienten mit Borderline-Störungen)
Angststörungen (Panikstörungen, Phobien aller Art, soziale Ängste, Hypochondrie uvm.)
Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
Affektiven Störungen wie Depressionen, Wochenbettdepression, manische und bipolare Störungen
Um eine Therapie zu beginnen, benötigen Sie keine Überweisung. Ich benötige zur Abrechnung lediglich Ihre Krankenkassenkarte. Melden Sie sich am besten über E-Mail (praxis@psychotherapie-krieglstein.de) direkt bei mir an und vereinbaren einen Termin zu einem unverbindlichen Erstgespräch.
Die Psychotherapie kann in meiner Praxis in vollem Umfang über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenversichertenkarte mit. Eine Überweisung durch einen Arzt ist nicht notwendig.
In bis zu drei psychotherapeutischen Sprechstunden haben Sie Gelegenheit, mir zu schildern, was Sie veranlasst hat, Unterstützung durch eine Psychotherapie zu suchen. Hier haben wir beide die Gelegenheit, uns gegenseitig kennenzulernen und die Behandlungsindikation (Diagnosestellung: Vorhandensein einer psychischen Erkrankung) für eine verhaltenstherapeutische Behandlung zu prüfen. Hier berate ich Sie kompetent im Hinblick auf das weitere Vorgehen:
Akuttherapie / Krisenintervention (bis 12 Sitzungen, hier ist keine Genehmigung von der Kasse notwendig)
Nach zusätzlich mindestens 2 – 4 probatorischen Sitzungen gemeinsame Entscheidung für:
Eine verhaltenstherapeutisch orientierte Kurzzeittherapie im Einzel- oder Gruppensetting oder einer Kombination von beidem (bis 24 Sitzungen)
Eine verhaltenstherapeutisch orientierte Langzeittherapie im Einzel- oder Gruppensetting oder einer Kombination von beidem (60-80 Sitzungen)
Gegebenenfalls Weitervermittlung an Kollegen, Beratungsstellen oder Empfehlung für einen stationären oder teilstationären Aufenthalt
Sollten wir uns entscheiden, weiter zusammenzuarbeiten, stellen wir gemeinsam einen Antrag für die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Sollte die Krankenkasse die Kosten für die Therapie übernehmen, was normalerweise kein Problem ist, kommen auf Sie keine Kosten zu.
Da ich am Facharztprogramm der AOK und BKK teilnehme, können Sie mich auch konsultieren, wenn Sie am Haus- und Facharztprogramm teilnehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen, jedoch ist der Ablauf etwas anders und ich benötige, zumindest von Versicherten der AOK, eine Überweisung.
Da ich die Zulassung für die Abrechnung mit der BG habe, können Sie sich auch bei mir melden, wenn Sie einen Berufsunfall erlitten haben. Bevor wir mit den Probesitzungen beginnen können, müssen Sie diese bei Ihrer zuständigen BG beantragen. Ich brauche die Genehmigung im Vorfeld.
Private Kassen übernehmen in der Regel die Kosten. Der Umfang der Kostenübernahme (z.B. Stunden pro Jahr oder Höhe der Erstattung) ist allerdings von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Ich empfehle Ihnen deswegen, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen.
Nach 3 Sprechstundenterminen kann die Therapie je nach Indikation direkt in 12 Stunden Akuttherapie, die nicht genehmigungspflichtig sind, oder nach mindestens einer probatorischen Sitzung (Probesitzung) in eine Kurzzeittherapie von maximal 24 Stunden übergehen. Diese muss im Vorfeld von Ihrer Kasse genehmigt werden. Hierzu stelle ich einen Antrag bei Ihrer Beihilfe / Krankenkasse, nachdem Sie dort die Unterlagen angefordert haben. In den Sprechstundenterminen und den probatorischen Sitzungen haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennenzulernen. Im Rahmen der Diagnosestellung stelle ich gegebenenfalls die Indikation für eine verhaltenstherapeutische Behandlung. Weiterhin können wir gemeinsam feststellen, ob wir uns vorstellen können, die von Ihnen gewünschten Ziele gemeinsam zu erreichen.
Eine Konsiliaruntersuchung bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater, in der dieser feststellt, dass keine medizinischen Gründe der Aufnahme einer Psychotherapie im Wege stehen, wird notwendig werden.
Ich berechne nach der GOÄ je nach Aufwand den 2,3 oder 3,5fachen Behandlungssatz. Diesen stelle ich Ihnen quartalsweise in Rechnung. Sie können diese Rechnung dann wie gewohnt bei Ihrer Beihilfe und / oder Krankenkasse einreichen.
Manche Menschen entscheiden sich aus verschiedenen Gründen, die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen zu wollen. Auch dieses ist selbstverständlich möglich. Die Kosten berechne ich in Anlehnung an den GOÄ mit dem aktuell gültigen 3,5fachen Satz.
Ich möchte vorausschicken, dass mit zunehmender therapeutischer Erfahrung, die klare „Schulen“- bzw. Methodentrennung nicht mehr aufrecht zu erhalten ist. So überschneiden sich viele Therapieformen oder entsprechende Elemente, die als hilfreich und heilend erlebt wurden, werden „gemischt“ (z. B. Elemente der Schematherapie, der Gesprächspsychotherapie, der systemischen Therapie). Die Basis meiner therapeutischen Strategien bilden jedoch die folgenden Methoden.
Die Verhaltenstherapie hat ihren Ursprung im Behaviorismus. Diese Theorie geht davon aus, dass menschliches Verhalten (engl. = behavior) erlernt ist und daher auch wieder verändert oder neu gelernt werden kann. Verhalten in der Verhaltenstherapie ist weit gefasst: Hierzu zählen in der Verhaltenstherapie Gefühle, Gedanken, Handlungen und körperliche Reaktionen. In einer Verhaltenstherapie geht es darum, herauszufinden, ob es bestimmte Verhaltensweisen gibt, die einem das Leben erschweren oder Probleme verstärken. Im zweiten Schritt wird daran gearbeitet, solche Verhaltensweisen zu ändern. Im Mittelpunkt der kognitiven Therapieverfahren stehen Kognitionen. Kognitionen umfassen Einstellungen, Gedanken, Bewertungen und Überzeugungen. Die kognitiven Therapieverfahren, zu denen die kognitive Therapie (KT) und die Rational-Emotive Verhaltenstherapie (REVT) gehören, gehen davon aus, dass die Art und Weise, wie wir denken, bestimmt, wie wir uns fühlen und verhalten und wie wir körperlich reagieren. Schwerpunkte der Therapie sind
Die kognitive Therapie stellt somit die aktive Gestaltung des Wahrnehmungsprozesses in den Vordergrund, weil in letzter Instanz nicht die objektive Realität, sondern die subjektive Sicht des Betrachters über das Verhalten entscheidet. Ist die Kognition inadäquat (z. B. durch Wahrnehmungsselektion und -bewertung), ist auch die Möglichkeit beeinträchtigt, Affekt und Verhalten zu korrigieren. Vor allem spontanes und emotional getriebenes Verhalten sind sehr von der Art beeinflusst, wie Menschen über sich selbst und die Welt denken(Annahmen, Einstellungen, Meinungen) und wie dies ihre Gefühle und nicht zuletzt ihre Handlungen bestimmt.
Im Gegensatz zur Verhaltenstherapie konzentriert sich die kognitive Therapie demnach stärker auf die Art und Weise, wie Menschen über sich selbst und die Welt denken (Annahmen, Einstellungen und Meinungen), ihre Handlungen und Gefühle bestimmen, führt negatives Denken folglich auch zu negativen Erfahrungen.
EMDR steht für Eye Movement Desensitization and Reprocessing, was auf Deutsch Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegung bedeutet. Dr. Francine Shapiro (USA) entwickelte diese Psychotherapieform zur Behandlung von Traumafolgestörungen Ende der 80er Jahre des letzten Jahrhunderts. Mit der EMDR-Methode können Traumafolgestörungen bei Erwachsenen sowie Kindern und Jugendlichen behandelt werden. In Deutschland wird EMDR etwa seit 1991 angewendet. 2006 hat der wissenschaftliche Beirat für Psychotherapie EMDR als wissenschaftlich begründete Psychotherapiemethode anerkannt.
Die Wirksamkeit von EMDR ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien belegt. Die Forschungsergebnisse zeigen: Nach der Behandlung einer einfachen posttraumatischen Belastungsstörung mit EMDR fühlen sich 80 Prozent der Patientinnen und Patienten deutlich entlastet – und das bereits nach wenigen Sitzungen. Ein zentrales Element der EMDR-Behandlung ist die Nachverarbeitung der belastenden Erinnerung unter Nutzung bilateraler Stimulation: Die Patientin bzw. der Patient folgt den Fingern der Therapeutin mit den Augen, während diese ihre Hand abwechselnd nach rechts und links bewegt. Weitere Möglichkeiten sind bilaterales Tapping, das entweder der Patient selbst oder ich ausführe, bilaterale Stimulation über einen Kopfhörer oder durch Pulsatoren in den Händen. Auch eine Kombination ist möglich. Diese Stimulation unterstützt das Gehirn, die eigenen Selbstheilungskräfte zu aktivieren und die belastenden Erinnerungen zu verarbeiten. So kann EMDR zur Traumabearbeitung, zur Förderung von Ressourcen aber auch für viele andere Probleme (Ängste, Schmerzen uÄ) eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt immer in klarer Abstimmung mit dem/r Patienten/in.
(z.B. Multispeaking)
Die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) wurde von der amerikanischen Psychologie-Professorin Marsha Linehan, die selbst an einer Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) litt, entwickelt, um Menschen zu helfen, die bis zu dem Zeitpunkt als „nicht therapierbar“ galten. Bei Patientinnen und Patienten, die an einer stark ausgeprägten Borderline-Störung (Emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung) leiden, besteht eine tiefgreifende Störung der Emotionsregulation. Dieses gipfelt häufig in Selbstverletzungen zur Spannungsregulation oder in Suizidgedanken/-versuchen. Die Basis der DBT stellt die kognitive Verhaltenstherapie dar. Um jedoch den Anforderungen eines solch komplexen Störungsbildes gerecht zu werden, waren grundlegende Modifikationen notwendig. Die DBT basiert vor allem auf Annahmen der kognitiven Verhaltenstherapie und ist die mittlerweile am besten untersuchte und etablierte Psychotherapie der Borderline-Störung. Optimalerweise werden Einzel- und Gruppentherapieangebote kombiniert, was ich Ihnen in meiner Praxis anbieten kann. Das Skillstraining (Fertigkeitentraining) ist ein wesentlicher Bestandteil der DBT. Hierbei geht es um (innere) Achtsamkeit, Stresstoleranz, Umgang mit Gefühlen (Erkennen, Benennen, Regulieren), Selbstwert, zwischenmenschliche Fertigkeiten und Sucht.
Die wesentlichsten Unterschiede zur herkömmlichen kognitiven Therapie sind die Betonung von Akzeptanz und Validierung eines momentan auftretenden Verhaltens, die schwerpunktmäßige Behandlung von
Verhaltensweisen, welche die Therapie gefährden, die Betonung der Wichtigkeit der therapeutischen Beziehung und die Betonung von dialektischen Prozessen („Für und Wider“ statt „entweder/oder“).
Unter einer Exposition versteht man eine evaluierte Behandlungsmethode, die meist in der (kognitiven) Verhaltenstherapie Anwendung findet. Das Ziel dieser Behandlungstechnik ist die Bewältigung von auftretenden negativen Gefühlen (Flashbacks), die durch bestimmte Triggersituationen (Reize) ausgelöst werden.
z.B. nach Reddemann: Innerer sicherer Ort, Tresorübungen sowie ressourcenorientierte Verfahren.